Jugendschutz
Jugendschutz: Nachweis über Kontrollgänge
Nachweise über Kontrollgänge zum Jugendschutz sind Bestandteil des Dokumentationsberichts zur Umsetzung des Sozialkonzepts. Socialguard erinnert Ihre Mitarbeiter an die Kontrollgänge und automatisiert den Prozess der Dokumentation bis zur Erstellung des Dokumentationsberichts
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Jugendschutz: Nachweis über Kontrollgänge
Das Jugendschutzgesetz findet in Spielhallen und Wettannahmestellen ebenso Anwendung, wie der Glücksspielstaatsvertrag. Dies liegt an der Tatsache, dass Minderjährige vom Glücksspiel ausgeschlossen werden müssen laut Jugendschutzgesetz. Um den Ausschluss von Minderjährigen sicherzustellen, muss nicht nur der Ausweis von Gästen mit einem jungen Erscheinungsbild kontrolliert werden. Es muss neben der Ausweiskontrolle auch alle zwei Stunden ein Kontrollgang durch den Standort stattfinden, um zu überprüfen, ob sich Minderjährige in der Lokalität aufhalten.
Das Ergebnis dieser Kontrollgänge ist zu protokollieren und anschließend für den Dokumentationsbericht auszuwerten.
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt in 7 Abschnitten den Jugendschutz in der Öffentlichkeit und in den Medien. Als Minderjährige bezeichnet werden:
- Kinder bis 14 Jahren
- Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind
In Paragraph §2 wird die Prüfungs- und Nachweispflicht geregelt. Diese sagt aus, dass „Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen“ haben. Darüber hinaus sind Gewerbetriebende und Veranstalter in Zweifelsfällen dazu verpflichtet, das Alter zu prüfen.
Die Regelungen in Bezug auf Spielhallen und Glücksspiel werden in § 6 Spielhallen, Glücksspiele festgehalten. Hier wird Minderjährigen die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder Räumlichkeiten, die vorwiegend dem Spieltrieb dienen untersagt. Ebenso dürfen sie nur Waren von geringem Wert auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen gewinnen.
Das Jugendschutzgesetz finden Sie im Internet auf www.gesetze-im-internet.de
Das ergibt sich aus dem JuSchG für Spielhallen, Automatenaufsteller und Wettannahmestellen
Für Anbieter von Glücksspielen, insbesondere Spielhallen und Wettannahmestellen, ergeben sich daraus zwei Pflichten:
- Unter 18-Jährigen ist der Zugang zur Spielhalle zu verweigern
- Im Zweifelsfall ist der Ausweis zu kontrollieren
Darüber hinaus ist ein Aushang des Jugendschutzgesetzes öffentlich sichtbar im Geschäft zu platzieren.
Im Zusammenhang mit dem Spielerschutz und dem Sozialkonzept müssen die Maßnahmen zum Jugendschutz ebenso wie die Spielerschutzmaßnahmen protokolliert und ausgewertet werden. Als regelmäßige Maßnahme müssen daher Jugendschutzkontrollgänge durchgeführt und protokolliert werden.
Jugendschutz: Nachweis über Kontrollgänge Vorlage/Muster
Socialguard verfügt über eine Funktion, welche Ihre Mitarbeiter alle zwei Stunden an die Kontrollgänge erinnert und die Durchführung entsprechend dokumentiert. Eine Auswertung für den Dokumentationsbericht des Sozialkonzepts erfolgt durch Socialguard automatisch.
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