Geschäftsbedingungen

Meileh GmbH, Bremer Straße 80, 21073 Hamburg

Stand: 2. März 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Geschäftsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden). Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Software as a Service (SaaS)-Vertrag für die Nutzung von Socialguard

Zwischen der Meileh GmbH, Bremer Straße 80, 21073 Hamburg – im Folenden Anbieterin genannt – und dem Auftraggeber – im Folenden Kunde genannt – kommt folgender SaaS-Vertrag zustande:

Präambel

Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung der Software Socialguard durch den Kunden gemäß § 6 GlüÄndStV und der für die jeweilige Spielhalle/Wettannahmestelle anzuwendenden landesrechtlichen Bestimmungen.

§ 1 Leistungsumfang/Kosten

  1. Die Anbieterin bietet dem Kunden das Nutzungsrecht für die Software „Socialguard“ für die Standorte gemäß anliegender Standortliste des Betriebes des Kunden (Sportwettannahme, Spielhalle, Gaststätte). Die Software wird von der Anbieterin als webbasierte Software as a Service (SaaS)- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern der Anbieterin bzw. eines von der Anbieterin beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Inhalt und Umfang der Software richten sich nach den im Angebot ausgezeichneten Leistungs-Paketen:

Paket: Premium (all-in-one)

Zum Leistungsumfang des Premium-Pakets gehören der Zugriff auf die Sperrdatenbank Oasis WS, die Möglichkeit der Prüfung möglicher Sperrungen und Anlegen von Sperrungen, sowie das Auffordern und Protokollieren von Kontrollgängen zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes, außerdem der Bereitstellung von digitalen Formularen gemäß § 6 GlüÄndStV und den ausgearbeiteten Sozialkonzepten. Eine Dokumentation nach § 6 GlüÄndStV ist ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfanges.

Paket: Oasis

Zum Leistungsumfang des Oasis-Pakets gehören der Zugriff auf die Sperrdatenbank Oasis WS, die Möglichkeit der Prüfung möglicher Sperrungen und Anlegen von Sperrungen.

Die Anbieterin stellt dem Kunden die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (“Übergabepunkt”), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von der Anbieterin bereitgestellt. Die Anbieterin schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Dokumentation und der anderen verbundenen Dienste im Rahmen ein.

  1. Die Anbieterin erbringt alsdann für den Kunden die Bereitstellung von Socialguard für zunächst 24 Monate ab Bereitstellung des Nutzungszugangs in der jeweiligen Filiale des Kunden zu den im Angebot genannten Konditionen. Die Einrichtung und Bereitstellung beinhalten folgende Leistungen der Anbieterin:
    1. Unterstützung und telefonische Beratung der Ankerperson durch einen Ansprechpartner innerhalb des Service Levels;
    2. Kontinuierliche Aktualisierung der Software;
    3. Ein Benutzerhandbuch;
    4. Anlegen einer lokalen Sperrdatenbank bzw. Anlegen der OASIS Sperrdatenbank;
    5. Einrichtung des Nutzungszugangs der Software per Remotezugang sofern möglich; andernfalls am Standort des Kunden gegen Gebühr und Anfahrtskosten gesondert nach Absprache.

Nach Ablauf von 24 Monaten verlängert sich der Vertrag bezüglich der Leistung um jeweils 12 Monate, wenn er nicht 14 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Die Anbieterin behält sich darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund von drei Monaten zum nächsten Monatsersten nach Mitteilung über die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts vor.

  1. Im Leistungsumfang sind 1 Gigabyte (GB) Speicherplatz pro Standort für Dokumente und andere Daten des Kunden enthalten, die durch die Benutzer in Socialguard hochgeladen oder durch die Nutzung generiert werden. Sofern mehr Speicherplatz verbraucht wird, wird jedes weitere GB mit je 7,95 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. zusätzlich abgerechnet.
  2. Die Anbieterin behält sich das Recht einer verhältnismäßigen Anpassung des unter §1 b genannten monatlichen Nutzungsbeitrages zum Zeitpunkt zukünftiger Vertragsverlängerungen vor, sofern im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software gekoppelte übermäßige Kostensteigerungen von notwendigen Drittanbietern (z.B. für die Bereitstellung von Servern etc.) anfallen. Durch die Preisanpassung sollen von der Anbieterin nicht eigens verschuldete Mehrkosten durch notwendige Drittanbieter ausgeglichen werden.
  3. Alle genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
  4. Sollte sich der Standort des Kunden in einem Bundesland befinden, in dem eine Anbindung an das OASIS Sperrsystem gefordert ist, so hat die Anmeldung bei OASIS durch den Kunden zu erfolgen. Die hieraus resultierenden Zugangsdaten sind der Anbieterin mitzuteilen.

§ 2 Rechnungslegung und Zahlung

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach Bereitstellung des Softwarezugangs durch die Anbieterin per eMail. Der Kunde erkennt diese Rechnungen ausdrücklich an und verpflichtet sich eine gültige, regelmäßig genutzte eMail Adresse anzugeben.
  2. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang.

Zahlungen können nach Absprache mit der Anbieterin alternativ per Lastschrift eingezogen werden.    

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der Anbieterin mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von der Anbieterin schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Anbieterin eigenverantwortlich die zur Erstellung des Sozialkonzeptes erforderlichen Informationen zur Verfügung. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, deren Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung des Sozialkonzeptes verfolgten Zweck zu erreichen.
  2. Zu diesen Inhalten gehören alle zur Erstellung des Sozialkonzeptberichts erforderlichen Angaben wie zum Beispiel die Bezeichnung der Spielhalle/Wettannahmestelle/Gaststätte und Benennung der verantwortlichen Personen. Insbesondere sind der Anbieterin Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Personen und der meldepflichtigen Behörde mitzuteilen.
  3. Soweit der Kunde der Anbieterin Unterlagen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er dazu berechtigt ist.
  4. Der Kunde stellt die für die Nutzung der Software erforderlichen Geräte und Voraussetzungen zur Verfügung (geeignete PCs, Laptops, Internetanschluss u.a). Es sei denn diese werden ausdrücklich mitbestellt. Anfallende Kosten werden dem Kunden gesondert nach Absprache berechnet. Fehler oder Störungen in diesem Bereich gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen so zu schützen, dass die Software der Anbieterin gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt ist.
  6. Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben. Insbesondere zur Angabe der Art des Standortes (Gastronomie, Spielhalle, Wettannahme). Die Anbieterin behält sich das Recht der Prüfung und Korrektur des jeweiligen Vertrages und den damit im Zusammenhang stehenden Gebühren vor.

§ 4 Abnahme

  1. Die Abnahme der Software erfolgt mit der Einrichtung des Nutzungszugangs am Standort des Kunden.
  2. Die Einreichung der Dokumentation, egal ob individuell oder automatisch, bei der zuständigen Behörde erfolgt durch den Kunden.

§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten/Vertragsstrafe

  1. Vertragsgegenstand sind die in § 1 bezeichneten Leistungen. Diesbezüglich erklärt die Anbieterin, dass sie zur uneingeschränkten Rechtsübertragung berechtigt ist. Der Kunde erhält eine einfache und nicht übertragbare Befugnis, die von ihm erhaltenen Leistungen zu nutzen.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, die nach § 1 zur Verfügung gestellten Leistungen an unbefugte Dritte weiterzugeben oder unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist dem Kunden ohne schriftliche Genehmigung der Anbieterin untersagt,
    1. Die Nutzungsmöglichkeit der Software zum Beispiel durch Remotezugänge zu vervielfältigen;
    2. an einem anderen als dem vereinbarten Standort zu verwenden;
    3. Dritten zur Verfügung zu stellen.
  3. Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Kunde, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Vereinbarung nach § 5 Abs. 2 eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € an die Anbieterin zu zahlen.

§ 6 Nutzungsbedingungen, Wartungsbedingungen und Service Level

Die Anbieterin weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Anbieterin handeln, von der Anbieterin nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Anbieterin haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Anbieterin erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

Der Kunde erkennt hiermit die Anbieterin als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Die Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu “reverse engineeren”, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen bzw. diese in jeglicher Form an Dritte weiterzugeben.

Die Anbieterin behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor.

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Routerausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die die Anbieterin als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet, sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch die Anbieterin zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung unverzüglich sobald es der Anbieterin möglich ist. Die Anbieterin bietet zu den Geschäftszeiten, werktags von 10.00 bis 18:00 Uhr Nutzersupport an. Dieser ist telefonisch unter  +49 4961 9959091 und per E-Mail info@Socialguard.app verfügbar.

Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

§ 7 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Die Anbieterin hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Kunde räumt der Anbieterin für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Anbieterin für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die Anbieterin ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die Anbieterin ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. Die Anbieterin sichert die Daten des Kunden auf dem von der Anbieterin verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann die Anbieterin die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen. Gegen gesonderte Vereinbarung und Kosten stellt die Anbieterin dem Kunden die gewünschten Daten zur Verfügung.
  4. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden die Anbieterin und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

Die Anbieterin weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

§ 8 Gewährleistung

  1. Sofern die von der Anbieterin gelieferte Software Mängel aufweist, kann der Kunde ausschließlich Nachbesserung verlangen.
  2. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Software telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Nach Ablauf dieser Fristen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, beginnend mit der Einrichtung des Nutzungszugangs der Software.

§9 Sach- und Rechtsmängelhaftung

  1. Die Anbieterin haftet dem Kunden gegenüber lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Sollten einer Partei die ihr geschuldete Leistung auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorgaben oder gesetzlicher Regelungen unmöglich werden, ist sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

  1. Die vorliegenden Bedingungen stellen das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
  3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden.

§ 12 Erfüllung / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Anbieterin.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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