Eindeutiges Identifikationsmittel nach der OASIS-Sperrabfrage – Was der Glücksspielstaatsvertrag verlangt

Der Zugang zu Glücksspiel in Deutschland ist streng geregelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sperrsystem OASIS, das im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingeführt bzw. erweitert wurde. Betreiber von Spielhallen, Wettbüros und anderen Glücksspielangeboten müssen sicherstellen, dass gesperrte Spieler keinen Zugang zum Spiel erhalten.

Neben der eigentlichen Sperrabfrage gibt es dabei eine wichtige zusätzliche Anforderung:
Der Zugang zum Spiel darf erst nach erfolgreicher Identifikation der Person und einer eindeutigen Zuordnung erfolgen.

Doch was bedeutet das konkret für Betreiber?


Die gesetzliche Grundlage: OASIS-Sperrabfrage

Das bundesweite Sperrsystem OASIS Spielersperrsystem wird vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben. Ziel des Systems ist es, Spieler zu schützen, die sich selbst sperren lassen oder von Anbietern gesperrt wurden.

Der Ablauf ist grundsätzlich klar geregelt:

  1. Ein Spieler möchte an einem Glücksspiel teilnehmen.
  2. Der Betreiber führt eine Sperrabfrage im OASIS-System durch.
  3. Ist der Spieler nicht gesperrt, darf er grundsätzlich spielen.
  4. Der Zugang zum Spiel darf jedoch nur über ein eindeutiges Identifikationsmittel erfolgen, das der geprüften Person zugeordnet ist.

Dieser letzte Punkt ist entscheidend. Die Sperrabfrage allein reicht nicht aus – es muss auch sichergestellt sein, dass nur genau diese überprüfte Person anschließend spielen kann.


Warum ein eindeutiges Identifikationsmittel notwendig ist

Ohne ein Identifikationsmittel könnte die Situation entstehen, dass:

  • eine Person die Sperrabfrage durchläuft,
  • anschließend aber eine andere Person am Gerät spielt.

Das würde die Schutzwirkung des Sperrsystems aushebeln.

Deshalb verlangt der Glücksspielstaatsvertrag, dass nach der Sperrabfrage ein eindeutig zugeordnetes Identifikationsmittel verwendet wird, über das der Zugang zum Spiel erfolgt.

Dieses Identifikationsmittel muss sicherstellen:

  • dass nur der überprüfte Spieler spielen kann
  • dass der Zugang personengebunden ist
  • dass eine Weitergabe möglichst verhindert wird

Beispiele für eindeutige Identifikationsmittel

In der Praxis haben sich mehrere Lösungen etabliert, die diese gesetzliche Anforderung erfüllen können.

Spielerkarte

Ein klassisches Identifikationsmittel ist eine Spielerkarte.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Identitätsprüfung des Spielers
  2. Durchführung der OASIS-Sperrabfrage
  3. Ausgabe einer Spielerkarte
  4. Freischaltung der Geräte über diese Karte

Vorteile:

  • schnelle Freischaltung der Geräte
  • klare Zuordnung zum Spieler

Nachteile können jedoch entstehen, wenn Karten verloren gehen oder weitergegeben werden.


PIN-Freigabe

Eine moderne Alternative ist die PIN-Freigabe.

Hier erhält der Spieler nach erfolgreicher Sperrabfrage eine persönliche PIN, mit der er Geräte freischalten kann.

Der Ablauf:

  1. Identitätsprüfung des Spielers
  2. OASIS-Sperrabfrage
  3. Vergabe einer persönlichen PIN
  4. Gerätefreischaltung über PIN-Eingabe

Vorteile:

  • keine physische Karte notwendig
  • schnelle Ausgabe
  • einfache Integration in bestehende Systeme

Gerade in Spielhallen oder Wettbüros kann dieses Verfahren den Ablauf für Personal und Gäste deutlich vereinfachen.


Praxislösung: OASIS-Sperrabfrage mit PIN-Vergabe

Eine komfortable Möglichkeit, diese gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, ist die Kombination aus Sperrabfrage und PIN-Vergabe in einem System.

Mit dem Socialguard PinTerminal können Betreiber:

  • die OASIS-Sperrabfrage durchführen
  • eine persönliche Spieler-PIN vergeben
  • Geräte über PIN freischalten
  • den Zugang zum Spiel gesetzeskonform absichern

Damit wird sichergestellt, dass der Zugang zum Glücksspiel erst nach erfolgreicher Sperrabfrage und über ein eindeutiges Identifikationsmittel erfolgt – genau so, wie es der Glücksspielstaatsvertrag vorsieht.

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